Unser Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmens Veranstaltungstechnik- und Service Dormagen (Nachfolgend VSD genannt)

 

Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss seitens VSD freibleibend. Lieferung und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis  dieser Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Geschäftsbedingungen.

 

 

§1 Vereinbarungen

1.1  Alle Terminvereinbarungen werden schriftlich durch VSD bestätigt

1.2  Terminliche Veränderungen müssen spätestens 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben sein und bedürfen der Schriftform. Der neue Termin wird geprüft und entsprechend bestätigt. Die vorausgegangene Auftragsbestätigung verliert in allen Punkten ihre Gültigkeit.

1.3  Spätestens vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn muss der freie Zugang zum Veranstaltungsort (Saal / Zelt / Halle / Bühne) gewährleistet sein oder nach Absprache. 

1.4  Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Abbauzeiten sowie Platz am Veranstaltungsort. (der Abbau erfolgt unmittelbar nach Veranstaltungsende)

1.5  Wenn der Abbau nicht sofort nach Veranstaltungsende erfolgt (egal aus welchen Gründen), so muss der Auftraggeber für eine sichere Aufbewahrung sorgen. Sollte es während der Aufbewahrungszeit zu Beschädigungen oder Verlusten kommen haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Wiederbeschafungswertes. 

1.6     Erfolgt der Aufbau zeitlich vor dem Veranstaltungstag, wird gem. Punkt 1.5 gehandelt.

1.7   Für Punkt 1.5 und 1.6 wird eine Geräte und Anlagenliste erstellt und vom Auftraggeber geprüft und abgezeichnet.

 

§2 Technische Voraussetzungen

2.1     Es müssen ein 400 Volt/ 16 Ampere Starkstromanschluss oder zwei 230 Volt/ á 16 Ampere 

Wechselstromanschluss, in ausreichender Nähe ( ca. 5 mtr. )  des Aufbauortes sein 

2.2    für Absicherungen und Abnahmen von Veranstaltungsflächen (Bühne, Tanzfläche ect.) ist der 

Auftraggeber verantwortlich. Versicherungen für Personen- bzw. für Vermögensschäden sind ausschließlich durch den Auftraggeber abzuschließen.

2.3 Kosten für die unter  2.2 genannten Bereiche trägt der Auftraggeber.

2.4 Für Absicherung der Ausrüstungsgegenstände von VSD ist der Auftragnehmer verantwortlich.

 

§3 Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag kommt ausschließlich nur schriftlich zustande, Nebenabsprachen sind dabei völlig freibleibend – unverbindlich und nicht Vertragsgegenstand. Auch bei mündlichen Verträgen gelten die AGB’s!

 

§4 Haftung

4.1 Für Schäden am Equipment und Musik- und Datenträgern, die durch Gäste während einer 

Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter in voller Höhe des Neupreises.

4.2 Sofern der beauftragte DJ/Techniker durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf

  Schadensersatz, kein Recht auf Rückerstattung der Zahlung.

4.3 Der DJ/Techniker hat auch das Recht, jede Veranstaltung, beim nicht laufen, die Veranstaltung 

(Mit Absprache des Kunden) abzubrechen und der Kunde hat trotzdem die volle Zahlung zu leisten.

 

§5 Rücktritt des Kunden

5.1 Für den Fall des Rücktritts des Kunden vor Vertragsbeginn, steht VSD ein Aufwandsentschädigung wie folgt zu:

5.1.0 Rücktritt des Kunden ist in schriftlicher Form darzubringen 

5.1.1 Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Auftragssumme

5.1.2 Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Auftragssumme

5.1.3 Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Vertragsbeginn 90 % der vereinbarten Auftragssumme

5.1.4 Bei Rücktritt ab 3 Tage vor Vertragsbeginn 100 % der vereinbarten Auftragssumme

5.1.5 Ausnahme: Todesfolge der/des Vertragspartners

 

§6 Zahlung

6.1 Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen sind sofort am Abend ohne Abzug Bar zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind.

6.2 Sollte eine Überweisung vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde den vollen Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Konto zu überweisen, welches im Vertrag oder auf der Rechnung zu Entnehmen ist.

6.3 Als Verwendungszweck ist immer die Vertragsnummer/Rechnungsnummer anzugeben

6.4 Schecks, Kreditkarten und EC-Karten werden nicht akzeptiert

6.5 Alle Preise werde mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.

 

§7 Internetpräsens (Copyright)

7.1 Bei Veröffentlichungen im Internet, werden keine Namen, Telefonnummern bekannt 

gegeben

7.2 Der Kunde hat nach seiner Zustimmung keinen Anspruch auf die Bilder

7.3 Das Copyright liegt dann bei VSD. 

7.3 Sollten Fotos/Videos nicht dementsprechend sein, so kann der Veranstalter (Vertragsnehmer), diese in Schriftform widerrufen

7.4 VSD hat ein 14 Tage Zeit die unter 7.3 widerrufenen Fotos/Videos zu entfernen

 

§8 Datenschutz

8.1 Kundendaten werden in der internen EDV erfasst und gespeichert 

 

§9 Allgemein  

9.1 Das Essen und Trinken ist während der Veranstaltung frei

9.2 Für Gehör- und Augen Schädigungen wird keine Haftung übernommen 

9.3 Der vereinbarte Preis darf nicht an Dritte bekannt gegeben werden

9.4 Veranstaltungsdauer

9.4.1 Die reguläre Veranstaltungszeit endet um 1:00 Uhr des Folgetages

9.4.2 Sollten Verlängerungen gewünscht werden, sind diese bis spätestens 0:30 Uhr bekannt zu geben

9.4.3 Kosten für Verlängerungen nach 1:00 Uhr werden bereits im Vertrag bekannt gegeben und vereinbart

9.4.4 Sollte Open End vereinbart sein, endet die Veranstaltung um spätestens 3:00  Uhr des Folgetages.

 

§10 Genehmigungen

10.1 Alle anfälligen Gebühren für die GEMA (www.gema.de) werden vom Veranstalter getragen und

direkt an die GEMA abgeführt.

10.2 Alle Veranstaltungen, die genehmigungspflichtig sind, sind vom Veranstalter vor 

Veranstaltungsbeginn anzumelden, wenn dieses Erforderlich sein sollte z.B. bei öffentlichen 

Veranstaltungen/ an öffentlichen Plätzen oder ähnlichen Orten

10.3 Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §10 Abs.4 Landes-Immissionsschutzgesetz (Live - Musik / Tonwiedergabegeräte) muss ebenfalls der Veranstalter stellen

10.4 Alle kosten für Genehmigungen trägt der Veranstalter und sind nicht Bestandteil der Pflicht von VSD. Auf Wunsch kann unterstützend zugearbeitet werden (Aufpreis)

 

§11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

11.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen 

Bestimmung tritt diejenige, die in ihrer Zweckrichtung und Ausgestaltung der unwirksamen 

Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und die den Interessen beider Parteien angemessen Rechnung trägt

11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

11.3 Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Neuss

11.4 Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch dann, wenn der Käufer seinen Aufenthaltsort ständig oder vorübergehend im Ausland hat.

11.5 Wir haben jedoch das Recht unserer Wahl die Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu 

erheben.

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