Termine sind wieder uneingeschränkt
buchbar
GEMA
Wichtige Informationen zur GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kurz
"GEMA" vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet
werden. Diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr.
Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern usw. sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht
anmelde- und gebührenpflichtig. Bitte klären sie das im Einzelfall mit der zuständigen GEMA Direktion.
Im Sinne der GEMA ist Grundsätzlich der Veranstalter für die Zahlung der Gebühren verantwortlich. Sie
sind nicht Bestandteil unserer
Preise.